Corona-Familienhärteausgleich – rasch beantragen

Für Familien wo mindestens 1 Elternteil Aufgrund der Corona-Krise seinen Arbeitsplatz verloren hat oder in Corona-Kurzarbeit gemeldet wurde.

Voraussetzungen

  1. Grundvoraussetzung ist, dass die Familie ihren Hauptwohnsitz in Österreich hat und dass zum Stichtag 28.02.2020 für mindestens ein im Familienverband lebendes Kind Familienbeihilfe bezogen wurde.
  2. Für unselbstständig Erwerbstätige: 
    Mindestens ein im gemeinsamen Haushalt lebender Elternteil, der am 28.02.2020 beschäftigt war, hat aufgrund der Corona-Krise seinen Arbeitsplatz verloren oder wurde in Corona-Kurzarbeit gemeldet.
    Für selbstständig Erwerbstätige:
    Mindestens ein im gemeinsamen Haushalt lebender Elternteil ist aufgrund der Corona-Krise in eine finanzielle Notsituation geraten und zählt zum förderfähigen Kreis natürlicher Personen aus dem Härtefallfonds der WKÖ.
  3. Das aktuelle Einkommen der Familie darf eine bestimmte Grenze gestaffelt nach Haushaltsgröße nicht überschreiten.

Ab sofort steht unter folgendem Link das Formular und die Richtlinen zur Verfügung.

Corona-Familienhärteausgleich

 

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