Für Familien wo mindestens 1 Elternteil Aufgrund der Corona-Krise seinen Arbeitsplatz verloren hat oder in Corona-Kurzarbeit gemeldet wurde.
Voraussetzungen
- Grundvoraussetzung ist, dass die Familie ihren Hauptwohnsitz in Österreich hat und dass zum Stichtag 28.02.2020 für mindestens ein im Familienverband lebendes Kind Familienbeihilfe bezogen wurde.
- Für unselbstständig Erwerbstätige:
Mindestens ein im gemeinsamen Haushalt lebender Elternteil, der am 28.02.2020 beschäftigt war, hat aufgrund der Corona-Krise seinen Arbeitsplatz verloren oder wurde in Corona-Kurzarbeit gemeldet.
Für selbstständig Erwerbstätige:
Mindestens ein im gemeinsamen Haushalt lebender Elternteil ist aufgrund der Corona-Krise in eine finanzielle Notsituation geraten und zählt zum förderfähigen Kreis natürlicher Personen aus dem Härtefallfonds der WKÖ. - Das aktuelle Einkommen der Familie darf eine bestimmte Grenze gestaffelt nach Haushaltsgröße nicht überschreiten.
Ab sofort steht unter folgendem Link das Formular und die Richtlinen zur Verfügung.